Hallo ihrs, Ich raff das nicht: Im Pferdemarkt stehen total viele Pferde, bei denen irgedwer VKR hat. Das heißt für mich soviel, wie wenn jemand sein Pferd verkaufen möchte und ein anderer an dem Pferd VKR hat, dass dieser das Pferd dann zuerst kaufen kann. Logisch, oder? Aber wenn der Jemand das Pferd nicht möchte, kann es doch wohl einfach so verkauft werden, oder? Das VKR verfällt dann. So siehts in der Realität aus. Weil was soll das mit dem VKR, wenn derjenige das Pferd gar nicht nimmt??????? :wacko:
Naya, wenn der Besitzer der des Pferdi verkauft und das VKR nicht möchte, aber derjenige der des VKR davor hatte das Pferd nicht kaufen kann aus Platzgründen oder sonst was, kann dann des VKR "behalten". Find ich shcon okay^^
naja irgendwie ist es dumm wenn der besitzer das pferd beim 1.mal nicht wieder will will er es beschtimmt auch nicht beim 2.mal.logisch?! :blink:
Das ist Pesch! Also ich find es völlig unnötig, das man das VKR behalten kann, obwohl man das Pferd nicht möchte. Wenn bei meinen Pferden jemand VKR hat und ich möchte das Pferd verkaufen, frag ich die Person, ob sie das Pferd kauft. Wenn nicht, behält sie auch kein VKR! So einfach! Sonst macht es ja keinen Sinn...
Dasch isch kein Pech! Villeicht will ers ja wieder und hat keinen platz mehr weil er wenn er welche verkaufen will keiner nimmt ich finde es okey wenn der besitzer beim ersten mal sagen kann nein ich kanns nicht und das vorkaufi trozdem behält. und in der realität vkr gibt hab ich noch nie davon was gehört!
Es gibt in der Realität VKR! Ich hatte mal eine Reitbeteiligung an nem Traber und die Besitzerin musste ihn verkaufen. Sie hat mir gesagt, dass ich VKR habe, da ich die nächste Bezugsperson für das Pferd war. Leider konnte ich den Dicken damals nicht nehmen. Und wenn jemand VKR an einem Pferd hat (virtuell) und das Pferd aus Platzmangel nicht nehmen kann, sorry, aber dann hat derjenige definitiv zu viele Pferde!
Hab nochmal geforscht! Und in den Regeln steht, dass nur der Vorbesitzer VKR haben darf und nicht jeder X-beliebige! Siehe da: Regeln zum VKR