Hallo ihr da, die ihr da meinen Thread lest! Erstmal danke, das ihr so nett wart und euch hier rein geklickt habt. Aber jetzt komme ich mal zu Sache. Irgendwie verstehe ich da was nicht bei Joelle: Was heißt VKR? VerKaufsRecht? Oder was sonst? :huh: Und: Was ist das? Das Recht, dass ich ein Pferd verkaufe? Also, dass ich über den Verkauf eines Pferdes bestimmen kann? Außerdem: Wie bekommt man das VKR? Hat man das automatisch, wenn man ein Pferd kauft? Oder hat man das erst, wenn man ein Pferd erstellt? Warum muss man das immer nachfragen? :unsure: Es wäre nett, wenn ihr euch die Mühe macht mich darüber auf zu klären. lg tiger *raaawwr!*
Vorkäuferrecht also wenn ich dir ein Pferd verkauf, das ich erstellt hab, hab ich das VKR wenn du dieses Pferd weiterverkaufen möchtest, steh ich an 1. Stelle und kann das sozusagen entweder wieder zurücknehmen oder du kannst es weiterverkaufen. also da soll erst der Ersteller gefragt werden, ob das Pferd weiterverkauft werden darf... so würd ich das mal erklären ;D
Ah okay, und was heißt das mit dem "erlischt das VKR"? Dass, wenn der ersteller mit dem VKR, nicht antwortet ob er das Pferd zurück haben darf, es einfach an den Verkäufer übergeht? Und: Bleibt das VKR ein "Leben lang" dann beim Ersteller? DAS verstehe ich nicht... :unsure:
hm.. das ist eine gute Frage xD also manche sagen einfach 'ich hab lebenslanges VKR'... aber so genau weiß ich das leider auch nich >_
Offiziell ist es so: Es gibt den Ersteller, den Besitzer und den Käufer. Fragt der Besitzer also den Ersteller, ob er das Pferd verkaufen kann und dieser sein Ok gibt, erlischt das Vkr. Der spätere Käufer kann dann also in den Steckbrief schreiben, dass es kein Vkr mehr gibt/es erloschen ist. Natürlich gibt es immer jemand, der lebenslanges Vkr möchte, was man eben auch dem späteren Käufer sagen sollte. Sonst führt es nur zu Streit. Lieber einmal zu viel fragen! edit: Das erloschene Vkr gibt es auch dann, wenn der Ersteller sich nicht meldet/gesperrt ist/gelöscht ist.
Dass das Vkr erlischt bedeutet einfach nur, dass es keinen Vkr-Anspruch mehr auf dieses Pferd gibt. Es verfällt sozusagen damit, dass der Ersteller einmal sein ok gibt das jemand das Tier weiterverkaufen darf. Wird es dann nochmal weiterverkauft muss er nicht vorher gefragt werden. Vorkaufsrecht heißt es um genau zu sein ^^
Lebenslanges VKR ist allerdings keine Joelle-Regel. Wenn jemand sagt das er bei einem Pferd lebenslanges VKR haben will, sich aber zB Käufer Nummer 3 nicht dran hält, hat er auf deutsch gesagt Pech gehabt. Das VKR gilt offiziell nur beim einmaligen Verkauf, danach gibt es keins mehr. Beim lebenslangen ist man also auf die Kolanz der Käufer angewiesen. Entweder halten sie sich dran, gewzungen sind sie dazu aber nicht.